Stiftungsrecht
Die Stiftung ist eine juristische Person, in der ein bestimmtes Vermögen rechtlich verselbstständigt wird, um für eine gewisse Dauer einen bestimmten Zweck nach dem Willen des Stifters zu erreichen. Die meisten Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken. Die rechtsfähige Stiftung hat, anders als ein Verein, keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Stiftungen können, müssen aber nicht steuerbegünstigt sein. Stiftungen dürfen zu jedem legalen Zweck errichtet werden, der das Gemeinwohl nicht gefährdet. Bei der Errichtung einer Stiftung muss das Vermögen der Höhe nach ausreichend sein, um den Zweck der Stiftung dauerhaft und nachhaltig aus den Erträgen des Vermögens verwirklichen zu können.
