Schiedsgerichtsverfahren
Das Schiedsgerichtsverfahren dient der Streitbeilegung im Rahmen eines Schiedsverfahrens. Hier treten die Schiedsgerichte an die Stelle der staatlichen Gerichte, und zwar durch Abrede der jeweiligen Streitparteien. Als Urteil spricht das Schiedsgericht einen Schiedsspruch, der in der Regel rechtlich bindend ist und vor staatlichen Gerichten für vollstreckbar erklärt werden kann. Die Zahl der Schiedsrichter kann von den Parteien bestimmt werden. Die Schiedsgerichtsklausel ist meist in einem gesonderten Schiedsvertrag enthalten.



