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Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht

Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten. Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten.

 

Unter anderem umfasst das öffentliche Recht das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht sowie das verwaltungsrechtliche Prozessrecht. Das Verwaltungsprozessrecht regelt den Rechtsschutz gegenüber den Handlungen der Verwaltung vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es ist in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt.