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Miet- und Pachtrecht

Das Mietrecht regelt die Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietverhältnis verbundenen Rechtsfragen, z.B. zu

  • Mietvertrag
  • Mieterhöhung (z.B. Staffelmiete, Indexmiete) und Zustimmung hierzu
  • Mängeln
  • Betriebskosten
  • Kündigung
  • Vermieterpfandrecht
  • Kaution / Mietsicherheit

Das Pachtrecht gibt zusätzlich die Möglichkeit der Fruchtziehung. Der Pachtvertrag gewährt dem Pächter im Gegensatz zur Miete insoweit nicht nur den Gebrauch der Pachtsache, sondern auch den Ertrag.

Wolfgang Goerick

Wolfgang Goerick

Rechtsanwalt

Oliver Sander

Oliver Sander

Rechtsanwalt