Miet- und Pachtrecht
Das Mietrecht regelt die Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietverhältnis verbundenen Rechtsfragen, z.B. zu
- Mietvertrag
- Mieterhöhung (z.B. Staffelmiete, Indexmiete) und Zustimmung hierzu
- Mängeln
- Betriebskosten
- Kündigung
- Vermieterpfandrecht
- Kaution / Mietsicherheit
Das Pachtrecht gibt zusätzlich die Möglichkeit der Fruchtziehung. Der Pachtvertrag gewährt dem Pächter im Gegensatz zur Miete insoweit nicht nur den Gebrauch der Pachtsache, sondern auch den Ertrag.



