Geräte- und Produktsicherheitsrecht
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) hat aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) abgelöst. Damit wurde die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (ProdSRL) in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Das GPSG ist eine Kernvorschrift betreffend die Verbrauchersicherheit im Konsumgüterbereich. Es geht um die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit beim Ausstellen und Inverkehrbringen von Produkten durch bundeseinheitliche Sicherheitsstandards.



