Franchiserecht/Vertriebsrecht
Franchising ist eines vieler Vertriebskonzepte. Einem Franchisenehmer wird die Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen direktes oder indirektes Entgelt zur Verfügung gestellt. Ausdrückliche gesetzliche Regelungen fehlen, was den Umgang mit diesem Rechtsgebiet kompliziert macht, zumal es Bezüge zu europarechtlichen Regelungen aufweist und geprägt ist von Einzelfallrechtsprechung. Auswirkungen auf das Franchiserecht haben ferner Regelungen des allgemeinen Zivilrechts, Handelsrechts, Gesellschaftsrechts, Wettbewerbsrechts, Kartellrechts, Verbraucherschutz-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts.
Nicht jedes erfolgreiche Geschäftskonzept lässt sich im Wege des Franchisings leicht multiplizieren. Standardisierungsprozesse werden oft ebenso unterschätzt wie die Wichtigkeit der Gestaltung eines für den jeweiligen Einzelfall durchdachten Franchisevertrages sowie eine ausgewogene Gebührenstruktur. Es gibt umfangreiche vorvertragliche Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten, insbesondere was die Rentabilitätserwartungen und die Liquiditätssicherstellung anbetrifft. Rechte und Pflichten aus dem Franchiseverhältnis sind zu definieren, z.B. ergänzend in einem Handbuch.
Franchisesysteme sind auf Dauer nur dann erfolgreich, wenn der selbstständige Franchisenehmer vom System einen fühlbaren Mehrwert erhält und diesen auch als solchen begreift. Dies Ziel erreicht man nur in einem sehr sorgfältig aufgesetzten und wohl durchdachten System.
Das Recht für Franchisegeber umfasst dabei einerseits das rechtliche Beratungsspektrum von der Geburt der Idee (Markenrecht / Urheberrecht / Schutz der Idee) über die ersten Schritte (Aufbau des Pilotbetriebes / gesellschaftsrechtliche Struktur des Franchisegebers, rechtliche Beratung bei der Finanzierung des Franchisegebers) über die ersten Filialen (Mietverträge / Arbeitsverträge / Ein- und Verkaufsbedingungen) zur Franchisekonzept (Vertragskonzept / Franchisevertrag / Nebenverträge [Vorverträge, EDV, Warenwirtschaft, Untermietverträge]). Von dort zum Systemaufbau (laufende Beratung, Module zur vorvertraglichen Aufklärung / Musterverträge für die Handbücher, Expansion, Transition [Verkauf von Franchisebetrieben]) und Erschließung der internationalen Märkte.
Ergänzt wird die Beratung anderseits um die Rechtsberatung für den Franchisegeber im täglichen Geschäft, vom Wettbewerbsrecht über das Recht der Meinungsäußerung, das gewerbliche Mietrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Verwaltungs- und Sozialrecht bis hin zur laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge.



