Bussgeldhilfe, Lütkehaus & Steding, Essen

Bußgeldhilfe

Die ständig steigende Verkehrsdichte und die damit zusammenhängende Steigerung der Gefahren des Straßenverkehrs haben den Gesetzgeber veranlaßt, die Sanktionen für Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften empfindlich zu verschärfen und die Ordnungsbehörden zu immer engmaschigeren Verkehrsüberwachungen zu veranlassen.

 

So drohen neben Bußgeldern die Eintragung von Punkten in dem Zentralregister in Flensburg, ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten, eine Fahrtenbuchauflage oder Nachschulungen bzw. Punkteabbauseminare.

 

Die Liste der denkbaren Ordnungswidrigkeiten ist lang: Sie reicht von Geschwindigkeitsüberschreitungen über Rotlichtverstöße und Unterschreitungen des Sicherheitsabstandes ab 80 km/h bis hin zu Alkoholfahrten (auch schon unter 0,5 Promille) oder Drogenfahrten, denkbar sind auch das Telefonieren mit dem Handy, Lenkzeitüberschreitungen, nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung und nicht zu letzt Parkverstöße im ruhenden Verkehr.

 

Die Vielzahl der Verkehrsüberwachungen und der überwachten Verkehrsteilnehmer führt jedoch auch dazu, dass immer mehr Betroffene sich zu Unrecht mit dem Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit konfrontiert sehen. Und in der Tat ist es so, dass die regelmäßig verwendeten technischen Messverfahren - auch wenn diese als standartisiert im Sinne der Rechtsprechung gelten - Schwachstellen haben, nicht zuletzt, weil die technischen Einrichtungen und Geräte von Menschen bedient und ausgewertet werden, die bekanntlich nicht unfehlbar sind.

 

Um Ihnen bei der Prüfung der Berechtigung des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit zu helfen und auch um Ihnen bei zutreffendem Vorwurf nach Möglichkeit eine der oben genannten besonders einschneidenden Sanktionen - insbesondere das Fahrverbot - zu ersparen, haben wir diesen Internetservice eingerichtet.

 

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich über folgende Themen rund um das strassenverkehrsrechtliche Bußgeldverfahren informieren: