Architektenrecht
Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern setzt sich aus zusammen aus zahlreichen Rechtsvorschriften. Zu nennen sind das Bürgerliche Gesetzbuch, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer sowie die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Klassische Themenfelder im Architektenrecht sind:
- Architektenvertragsrecht
- Architektenhonorarrecht
- Architektenhaftpflichtrecht
- Architektenberufsrecht
- Architektenurheberrecht
Das Architektenvertragsrecht und Architektenhonorarrecht regelt Rechte und Pflichten von Architekt und Auftraggeber. Im Architektenvertrag, der auch mündlich geschlossen werden kann, legen die Vertragspartner insbesondere die Leistungen und das Honorar des Architekten fest. Zu beachten sind hier die Regelungen der HOAI. Diese legt Höchst- und Mindestsätze für die gängigen Architektenleistungen fest.
Das Architektenhaftpflichtrecht betrifft die in der Regel komplexe Frage, ob, in welchem Umfang und in welcher Höhe der Architekt (und sonstige Fachplaner wie z.B. Statiker) für Fehler seiner Leistungen gegenüber dem Bauherr haftet (z.B. Planungsfehler).



